Urheberrechtlich geschützte Werke komplett löschen

Es mag zwar die einfachste Methode sein, ein eingebundenes Bild von der Internetseite zu entfernen, bei urheberrechtlich geschützten Werken reicht das allein aber nicht aus - das Werk (z.B. Bild) darf auch nicht mehr im Internet verfügbar sein!

Hä??

Beim normalen Entfernen eines Bildes von der Internetseite bleibt die Originaldatei auf dem Webspace vorhanden und ist damit immer noch vom Internet aus erreichbar, wenn man den Pfad und den Dateinamen kennt.

Nehmen wir zum Beispiel dieses Bild:

Ubuntu

Angenommen wir löschen nur den Verweis auf das Bild - das Bild verschwindet von der Website:

-> Weg

Kennt man aber den Pfad und den Dateinamen des Bildes, kann man es trotzdem noch aufrufen:

http://tosit.de/bilder/Ubuntu_-_Linux_for_Human_Beings!.jpg

Und das reicht nach aktueller Rechtssprechung aus, um ein Bild, das zwar nicht mehr sichtbar im Web vorhanden ist, aber dennoch noch aufrufbar ist, abzumahnen.

Deshalb mein Rat: Löschen Sie Dateien, die das Urheberrecht verletzen, oder bei denen Sie sich nicht sicher sind, komplett von Ihrem Webspace. Damit schonen Sie nicht nur Ihre Nerven sondern auch Ihren Geldbeutel!

Brauchen Sie dabei Unterstützung, helfe ich Ihnen selbstverständlich gerne!

Der Hintergrund

Grund für die aktuelle Aufregung sind wieder einmal Stadtkarten und Lagepläne, die kopiert bzw. eingescannt und dann in die eigene Internetseite eingebunden wurden.

Vor einigen Jahren gab es hier - v.a. bei vielen Handwerksbetrieben - eine große Abmahnwelle durch die Rechteinhaber am Kartenmaterial. Natürlich verbunden mit hohen Kosten für die Betriebe.

Da es sich aber mittlerweile herumgesprochen hat, dass das Einbinden von unlizenziertem Kartenmaterial verboten ist, sind diese Karten von den meisten Webseiten verschwunden. Auch die Fülle an kostenlosem Kartenmaterial hat dazu beigetragen -> z.b. Google Maps

Die meisten Website-Betreiber haben aber nur die Einbindung der Bilder, etc. auf der Internetseite entfernt. Jetzt trifft es meist die Betriebe wieder, die bereits vor Jahren abgemahnt wurden, da nun die Rechteinhaber die alten Verlinkungen nochmals überprüfen. Stolpern Sie über Kartenmaterial folgt sofort eine Abmahnung und eine Unterlassungserklärung.

Meinermeinung ist dies zwar nur reine Geldmacherei, da das Bild selbst bei Google keine große Rolle mehr spielt und auch in den Suchergebnissen meist nicht mehr auftaucht. Aber gehen Sie besser kein Risiko ein.